Freizeit Spass vom 28.04.2010 - Meine Frauenärztin soll endlich für das Leiden unserer kleinen Lana büßen

Sie hatte sich so sehr auf ihr erstes Kind gefreut. Als Claudia K. das Strampeln ihres Babys im Mutterleib vermisste, alarmierte sie ihre Gynäkologin. Die winkte nur ab. Einfach fatale Entscheidung - das Baby kam behindert zur Welt.

Vorsichtig hebt Claudia K. (25) ihre Tochter Lana auf ihren Schoß. Sie streichelt das Mädchen, blickt ihm in die Augen: „Wir lieben dich über alles“, sagt die junge Mutter - auch wenn sie genau weiß, dass Lana ihre Liebe nie auf die gleiche Art erwidern wird.

Unverständnis. Lana kam mit sechs Fingern an jeder Hand, drei Nieren, einer fehlenden Ohrmuschel und einem Herzfehler zur Welt. „All das will meine damalige Frauenärztin während der Schwangerschaft-Untersuchung nicht bemerkt haben“, so die 25-Jährige aus dem Ruhrgebiet.

Und weil Lana auch an einem Gendefekt leidet, behindert ist und weder alleine essen noch sich fortbewegen kann, klagen ihre Eltern jetzt gegen die Medizinerin. „Lana soll ein gutes Leben ohne Sorgen haben.“ Darin ist sich Claudia und ihr Mann Dennis (27) einig. Und: „Meine Frauenärztin soll endlich für das Leid unserer kleinen Lana büßen“, sagen sie nicht ohne Zorn.


Rückblick. Lana war ein Wunschkind, das erste des Paares. „Wir haben im Bekanntenkreis eine Familie, deren Kind mit zu wenig Sauerstoff zur Welt kam und deshalb schwer behindert ist. Das wollten wir unter allen Umständen vermeiden“, erzählt Claudia. Um sicherzugehen, dass ihr Kind gesund zur Welt kommen würde, verlangte sie nach jeder nur möglichen Untersuchung.

Abgeschmettert. doch bei ihrer Frauenärztin stieß sie auf taube Ohren. Claudia: „Sie sagte: Das brauchen Sie nicht. Sie sind eine junge Frau.“ Auch als Claudia über ihren ständig kalten Bauch klagte, wiegelte die Gynäkologin ab. Selbst, dass das Baby nicht strampelte ließ sie kalt.

Schrecken. Nur Tage vor der geplanten Geburt dann der Schock. Die Frauenärztin stellte Unregelmäßigkeiten bei den Herztönen des Ungeborenen fest. Claudia: „Sie sagt, ich soll am Nachmittag wiederkommen.“

Not. Die junge Frau entschied sich anders, ging direkt ins Krankenhaus. Ein Spezialist erkannte Lanas Missbildungen. Das Baby wurde per Kaiserschnitt geholt und sofort am Herz operiert.

Gerechtigkeit. Jetzt fordern die Eltern durch Patientenanwalt Stefan Hermann (44) aus Marl über eine Million Euro Schmerzensgeld und Rente für Ihre Tochter. Die hat inzwischen einen kleinen Bruder: „Er heißt Devin und ist gesund.“
 

Waltroper Woche vom 27.03.2010 - Schon wieder eine Millionenklage nach Behandlungsfehler im Vest

Der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann vertritt die zweijährige Lana aus Herten

Marl/Herten/Recklinghausen. Claudia K. aus Herten war noch jung, gerade mal 25 Jahre alt, als sie mit Lana schwanger wurde. „Nie werde ich den 20.11.2006 vergessen“, sagt sie, „den Tag, an dem mir meine Frauenärztin mitteilte, dass ich endlich schwanger war“. Leider ist das nicht das einzige Datum, an das sich Claudia erinnert. Denn trotzt der vielfachen Bestätigungen ihrer Recklinghäuser Frauenärztin, dass alles „gut und normal“ sei, brachte sie ein schwerst behindertes Kind zur Welt. „Die Tragik liegt darin, dass obwohl Lanas Mutter immer wieder nach ergänzenden Untersuchungen fragt und sogar angeboten hatte, diese selbst zu bezahlen, solche Untersuchungen von der Ärztin immer wieder abgelehnt wurden“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), der nun für Lana Klage eingereicht hat. Claudia und ihr Mann hatten sich vor der Schwangerschaft umfassend informiert und sich sogar Gedanken darüber gemacht, was sie Falle einer Behinderung ihres Kindes tun würde. „Natürlich ist das eine sehr schwere Frage. Wir wünschten uns doch so sehr ein Kind. Und natürlich lieben wir Lana jetzt so wie sie ist. Aber weil wir selbst noch so jung waren, waren wir uns einig, dass wir eine Abtreibung vorgenommen hätten, wenn wir zu Beginn der Schwangerschaft gewusst hätten, dass unser Kind schwer behindert sein würde“, erklärt die junge Mutter. Dass ein solcher Fall vorlag, da ist sich Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht sicher. „Bereits zwischen der 15. und der 17. Schwangerschaftswoche gab es Auffälligkeiten. Zu diesem Zeitpunkt wäre ein Schwangerschaftsabbruch noch möglich gewesen“, erklärt er. Noch zwei Tage vor der Geburt am 14.07.2007 sei die Ärztin sich sicher gewesen, dass „alles normal“ sei, obwohl das CTG bereits auffällig gewesen sei. Claudia habe nachmittags noch einmal wiederkommen sollen. Diese begab sich aber sofort ins Krankenhaus. „Dort konnten die Ärzte sofort, noch vor der Geburt feststellen, dass Lana behindert ist“, schluchzt die junge Mutter. Ihr Kind wurde mit multiplen Fehlbildungen, unter anderem mit sechs Fingern je Hand, drei Nieren und einem Herzfehler geboren. Lana musste sich sofort einer schweren, sechsstündigen Herzoperation unterziehen. „Die kleine Lana wird ihr Leben lang in einer Art und Weise behindert sein, wie es schwerer nicht vorstellbar ist“ erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann. Das rechtfertigt die in die Millionen gehenden Ansprüche. Neben einem Schmerzensgeld von 600.000,- Euro verlangt er eine monatliche Rente in Höhe von 600,- Euro und eine Entschädigung für den Versorgungsmehraufwand. „Ich vertrete sehr oft schwerst behinderte Kinder und deren Eltern. Jeder Fall ist tragisch. Hier allerdings wurden trotzt der Forderung nach weitergehenden Untersuchungen die gebotenen Befunde nicht erhoben. Das ist ein grober Behandlungsfehler“, so der Experte, der verspricht, leidenschaftlich für die Ansprüche der kleinen Lana und später für die der Eltern einzustehen.
 

Marl Aktuell vom 10.04.2010 - Frauenärztin auf Millionen verklagt

Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann vertritt die zweijährige Lana aus Herten

Marl/ Herten/ Recklinghausen.
So wie viel junge Frauen, wünschte sich auch Claudia K. (25) aus Herten ein Kind. Umso größer war die Freude, als sei erfuhr, dass sie schwanger war. Immer wieder bestätigte ihre Recklinghäuser Frauenärztin, dass alles „in Ordnung“ sei. Doch dann brachte sie ein schwerst behindertes Kind zur Welt. „Die Tragik liegt darin, dass die Ärztin alle ergänzenden Untersuchungen, nach denen meine Mandantin gefragt hatte und die sie sogar selbst bezahlen wollte, immer wieder abgelehnt hat“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), der nun für Lana Klage eingereicht hat. Claudia und Ihr Mann hatten sich vor der Schwangerschaft umfassend informiert und sich sogar Gedanken darüber gemacht, was sie im Falle einer Behinderung ihres Kindes tun würden. „Natürlich ist das eine sehr schwere Frage. Wir lieben unsere Lana jetzt so wie sie ist. Aber weil wir selbst noch so jung waren, waren wir uns einig, dass wir eine Abtreibung vorgenommen hätten, wenn wir zu Beginn der Schwangerschaft gewusst hätten, dass unser Kind schwer behindert sein würde“, erklärt die junge Mutter. Dass die Behinderung von der Frauenärztin schon frühzeitig vorhersehbar war, da ist sich Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht sicher. Doch diese reagierte nicht. Selbst zwei Tage vor der Geburt sei die Ärztin sich sicher gewesen, dass „alles normal“ sei, obwohl das CTG bereits auffällig gewesen sei. „Doch noch am gleichen Tag wurde im Krankenhaus festgestellt, dass Lana behindert ist“, schluchzt die junge Mutter. Ihr Kind wurde mit vielen Fehlbildungen geboren und musste sich sofort einer schweren Herzoperation unterziehen. „Die kleine Lana wird ihr Leben lang in einer Art und Weise behindert sein, wie es schwerer nicht vorstellbar ist“ erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann. Das rechtfertige die in die Millionen gehenden Ansprüche, immerhin läge ein grober Behandlungsfehler vor. Nun muss das Gericht entscheiden.